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Geradlinige Bewegungen 0.
Bezeichnungen und Einheiten
1.
Gleichförmige Bewegung Eine Bewegung nennt man gleichförmig, wenn ein Körper in gleichen Zeitabschnitten gleich lange Wege zurücklegt. Die Geschwindigkeit hat dann einen konstanten Wert. 1.1
Zeit-Weg-Gesetz der gleichförmigen Bewegung
Der zurück
gelegte Weg s ist eine Funktion der Zeit t:
Daraus ergeben
sich die Umformungen:
2.
Beschleunigte Bewegung mit konstanter Beschleunigung Als Beschleunigung bezeichnet man die zeitliche Änderung der Geschwindigkeit. Nimmt die Geschwindigkeit zu, dann ist die Beschleunigung positiv; nimmt sie ab, ist die Beschleunigung negativ. Beim freien Fall hat die Beschleunigung den Wert der Fallbeschleunigung. 2.1
Zeit-Weg-Gesetz der gleichmäßig beschleunigten
Bewegung
2.2
Zeit-Geschwindigkeits-Gesetz der gleichmäßig
beschleunigten Bewegung
Je nachdem, welche Größen gesucht werden bzw. gegeben sind, kombiniert man beide Gesetze:
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