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Geradlinige Bewegungen

 

0.                   Bezeichnungen und Einheiten

 

Größe

Formelzeichen

Einheit

Einheitenzeichen

Weg, Strecke

s

Meter

m

Zeit

t

Sekunde

s

Geschwindigkeit

v

Meter/Sekunde

m/s

Beschleunigung

a

Meter/Sekunde²

m/s²

Fallbeschleunigung

g

Meter/Sekunde²

m/s²

 

1.                   Gleichförmige Bewegung

 

Eine Bewegung nennt man gleichförmig, wenn ein Körper in gleichen Zeitabschnitten gleich lange Wege zurücklegt. Die Geschwindigkeit hat dann einen konstanten Wert.

 

1.1               Zeit-Weg-Gesetz der gleichförmigen Bewegung

 

Der zurück gelegte Weg s ist eine Funktion der Zeit t:                                 

Daraus ergeben sich die Umformungen:       

               

 

2.                   Beschleunigte Bewegung mit konstanter Beschleunigung  

Als Beschleunigung bezeichnet man die zeitliche Änderung der Geschwindigkeit. Nimmt die Geschwindigkeit zu, dann ist die Beschleunigung positiv; nimmt sie ab, ist die Beschleunigung negativ. Beim freien Fall hat die Beschleunigung den Wert der Fallbeschleunigung.

 

2.1               Zeit-Weg-Gesetz der gleichmäßig beschleunigten              Bewegung

 

                                    

 

2.2               Zeit-Geschwindigkeits-Gesetz der gleichmäßig beschleunigten Bewegung

 

               

 

Je nachdem, welche Größen gesucht werden bzw. gegeben sind, kombiniert man beide Gesetze:

 

             

JAVA-Applet beschleunigte Bewegung 1

JAVA-Applet beschleunigte Bewegung 2 (Fahrbahnexperiment)